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Distressed M&A
Distressed M&A-Transaktionen werden in aller Regel nicht aktiv eingeleitet, sondern sind Folge von Sondersituationen wie einer finanziellen Restrukturierung oder einer Unternehmensinsolvenz. Verkäufern bleibt in der Prozessgestaltung oft kaum Vorbereitungszeit, so dass Distressed M&A-Prozesse nicht selten unter Zeitdruck initiiert werden.
Unterschieden werden kann zwischen Transaktionen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Transaktionen vor Verfahrenseröffnung sind vergleichbar mit den inhaltlichen Abläufen eines regulären M&A-Prozesses. Eine Herausforderung gegenüber dem klassischen zweistufigen M&A-Prozessmodell, gekennzeichnet durch eine initiale Bieteransprache in der Anfangsphase auf Basis erster Informationen und finaler Phase mit verkleinertem Bieterfeld bei voller Due Diligence, ist die Flexibilität in der Prozessstruktur. Das zeigt sich im Rahmen einstufiger Verkaufsprozesse mit einer schnellen Phase der Bieterqualifikation und dem früheren Einstieg in die Due Diligence.
Erfolgt die Transaktion nach Stellung eines Insolvenzantrags bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist den Verfahrensbesonderheiten Rechnung zu tragen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren in den Prozess aktiv einzubeziehen.
Aufgrund der zahlreichen Besonderheiten von Distressed-Transaktionen ist es regelmäßig erforderlich, über standardisierte M&A-Ansätze hinauszugehen und diese in Einzelaspekten anzupassen. Distressed-Transaktionen erfordern einen gesamtheitlichen Ansatz in der Vorbereitung und Ausführung sowie die nötige Erfahrung, um flexibel in sehr dynamischen Prozessen und Sondersituationen reagieren zu können.
gnm Werner Vogel & Partner bietet dank langjähriger Erfahrung in Sondersituationen umfassende Begleitung und Expertise.
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