Unter­nehmen in Krisen­si­tua­tionen verkaufen


Distressed Assets

Verkäufe in Sonder­si­tua­tionen wie einer finan­zi­ellen Restruk­tu­rie­rung oder einer Unter­neh­mens­in­sol­venz werden Distressed M&A‑Transaktionen genannt.

Diese werden in aller Regel nicht aktiv einge­leitet, daher bleibt den Verkäu­fern in der Prozess­ge­stal­tung oft kaum Vorbe­rei­tungs­zeit und der Verkauf wird in der Regel unter Zeit­druck initi­iert.

Unter­schieden werden kann zwischen Trans­ak­tionen vor Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens und nach Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens.

Trans­ak­tion vor Verfah­rens­er­öff­nung

Trans­ak­tionen vor Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens sind vergleichbar mit den inhalt­li­chen Abläufen eines regu­lären M&A‑Prozesses. Eine Heraus­for­de­rung gegen­über dem klas­si­schen zwei­stu­figen M&A‑Prozessmodell ist die Flexi­bi­lität in der Prozess­struktur.

Der zwei­stu­fige Prozess ist gekenn­zeichnet durch eine initiale Bieter­an­sprache in der Anfangs­phase auf Basis erster Infor­ma­tionen und finaler Phase mit verklei­nertem Bieter­feld bei voller Due Dili­gence.

Flexible, einstu­fige Verkaufs­pro­zesse durch eine schnelle Phase der Bieter­qua­li­fi­ka­tion und den früheren Einstieg in die Due Dili­gence.

Unter­neh­mens­ver­kauf im Insol­venz­ver­fahren

Erfolgt die Trans­ak­tion nach Stel­lung eines Insol­venz­an­trags oder nach Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens, ist den Verfah­rens­be­son­der­heiten Rech­nung zu tragen. Insbe­son­dere ist der Insol­venz­ver­walter oder der Sach­walter im Eigen­ver­wal­tungs­ver­fahren in den Prozess aktiv einzu­be­ziehen.

Aufgrund der zahl­rei­chen Beson­der­heiten von Distressed-Transaktionen ist es erfor­der­lich über stan­dar­di­sierte M&A‑Ansätze hinaus­zu­gehen und diese in Einzel­aspekten anzu­passen. Distressed-Transaktionen erfor­dern einen gesamt­heit­li­chen Ansatz in der Vorbe­rei­tung und Ausfüh­rung sowie die nötige Erfah­rung, um flexibel in sehr dyna­mi­schen Prozessen und Sonder­si­tua­tionen reagieren zu können.

Koope­ra­ti­ons­partner

Porträt Dr. Christian Matiebel

Dr. Chris­tian Matiebel

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

Dr. Chris­tian Matiebel begleitet mit ausge­wie­senen betriebs­wirt­schaft­li­chen und juris­ti­schen Quali­fi­ka­tionen lang­jährig Unter­neh­mens­pro­zesse in klein- und mittel­stän­di­schen Betrieben (KMU).

  • Insol­venz­recht­liche und betriebs­wirt­schaft­liche Beglei­tung in einer Viel­zahl von Regel­in­sol­venz­ver­fahren, insbe­son­dere Eigen­ver­wal­tungs­ver­fahren, klein- und mittel­stän­di­scher Unter­nehmen, teil­weise als CRO.
  • Beglei­tung, Imple­men­tie­rung und Control­ling der finanz- und leis­tungs­wirt­schaft­li­chen Sanie­rungs­maß­nahmen.
  • Betriebs­fort­füh­rungen mit Liqui­di­täts­pla­nung und Planungs­rech­nung.
  • Beglei­tung und Ferti­gung der insol­venz­recht­li­chen Unter­neh­mens­kor­re­spon­denz mit Verfah­rens­be­tei­ligten einschließ­lich Bericht­erstel­lung.
  • Kommu­ni­ka­tion und Reporting Sach­walter oder Insol­venz­ver­walter
  • Gestal­tung der Sanierungsprozesse/ Erstel­lung von Insol­venz­plänen (Cash Out und Earn Out).