
Distressed Assets
Verkäufe in Sondersituationen wie einer finanziellen Restrukturierung oder einer Unternehmensinsolvenz werden Distressed M&A‑Transaktionen genannt.
Diese werden in aller Regel nicht aktiv eingeleitet, daher bleibt den Verkäufern in der Prozessgestaltung oft kaum Vorbereitungszeit und der Verkauf wird in der Regel unter Zeitdruck initiiert.
Unterschieden wird zwischen Transaktionen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Transaktion vor Verfahrenseröffnung
Transaktionen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind vergleichbar mit den inhaltlichen Abläufen eines regulären M&A‑Prozesses. Eine Herausforderung gegenüber dem klassischen M&A‑Prozessmodell ist die Flexibilität in der Prozessstruktur. Gefragt sind flexible, einstufige Verkaufsprozesse mit einer schnellen Bieterqualifikation und dem früheren Einstieg in die Due Diligence.
Aufgrund der zahlreichen Besonderheiten von Distressed-Transaktionen ist es erforderlich über standardisierte M&A‑Ansätze hinauszugehen und diese in Einzelaspekten anzupassen. Distressed-Transaktionen erfordern einen gesamtheitlichen Ansatz in der Vorbereitung und Ausführung sowie die nötige Erfahrung, um flexibel in sehr dynamischen Prozessen und Sondersituationen reagieren zu können.
Unternehmensverkauf im Insolvenzverfahren
Erfolgt die Transaktion nach Stellung eines Insolvenzantrags oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist den Verfahrensbesonderheiten Rechnung zu tragen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren in den Prozess aktiv einzubeziehen.
Ansprechpartner

Dr. Christian Matiebel
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Dr. Christian Matiebel begleitet mit ausgewiesenen betriebswirtschaftlichen und juristischen Qualifikationen langjährig Sanierungsprozesse in kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU).
- Insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung in einer Vielzahl von Regelinsolvenzverfahren — insbesondere Eigenverwaltungsverfahren, teilweise als CRO (Chief Restructuring Officer).
- Begleitung, Implementierung und Controlling der finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen.
- Betriebsfortführungen mit Liquiditätsplanung und Planungsrechnung.
- Begleitung und Fertigung der insolvenzrechtlichen Unternehmenskorrespondenz mit Verfahrensbeteiligten einschließlich Berichterstellung.
- Kommunikation und Reporting mit Sachwalter oder Insolvenzverwalter.
- Erstellung von Insolvenzplänen (Cash Out und Earn Out).