Distressed Assets
Verkäufe in Sondersituationen wie einer finanziellen Restrukturierung oder einer Unternehmensinsolvenz werden Distressed M&A‑Transaktionen genannt.
Diese werden in aller Regel nicht aktiv eingeleitet, daher bleibt den Verkäufern in der Prozessgestaltung oft kaum Vorbereitungszeit und der Verkauf wird in der Regel unter Zeitdruck initiiert.
Unterschieden werden kann zwischen Transaktionen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Transaktion vor Verfahrenseröffnung
Transaktionen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind vergleichbar mit den inhaltlichen Abläufen eines regulären M&A‑Prozesses. Eine Herausforderung gegenüber dem klassischen zweistufigen M&A‑Prozessmodell ist die Flexibilität in der Prozessstruktur.
Der zweistufige Prozess ist gekennzeichnet durch eine initiale Bieteransprache in der Anfangsphase auf Basis erster Informationen und finaler Phase mit verkleinertem Bieterfeld bei voller Due Diligence.
Flexible, einstufige Verkaufsprozesse durch eine schnelle Phase der Bieterqualifikation und den früheren Einstieg in die Due Diligence.
Unternehmensverkauf im Insolvenzverfahren
Erfolgt die Transaktion nach Stellung eines Insolvenzantrags oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist den Verfahrensbesonderheiten Rechnung zu tragen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren in den Prozess aktiv einzubeziehen.
Aufgrund der zahlreichen Besonderheiten von Distressed-Transaktionen ist es erforderlich über standardisierte M&A‑Ansätze hinauszugehen und diese in Einzelaspekten anzupassen. Distressed-Transaktionen erfordern einen gesamtheitlichen Ansatz in der Vorbereitung und Ausführung sowie die nötige Erfahrung, um flexibel in sehr dynamischen Prozessen und Sondersituationen reagieren zu können.
Kooperationspartner

Dr. Christian Matiebel
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Dr. Christian Matiebel begleitet mit ausgewiesenen betriebswirtschaftlichen und juristischen Qualifikationen langjährig Unternehmensprozesse in klein- und mittelständischen Betrieben (KMU).
- Insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung in einer Vielzahl von Regelinsolvenzverfahren, insbesondere Eigenverwaltungsverfahren, klein- und mittelständischer Unternehmen, teilweise als CRO.
- Begleitung, Implementierung und Controlling der finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen.
- Betriebsfortführungen mit Liquiditätsplanung und Planungsrechnung.
- Begleitung und Fertigung der insolvenzrechtlichen Unternehmenskorrespondenz mit Verfahrensbeteiligten einschließlich Berichterstellung.
- Kommunikation und Reporting Sachwalter oder Insolvenzverwalter
- Gestaltung der Sanierungsprozesse/ Erstellung von Insolvenzplänen (Cash Out und Earn Out).