7 Tipps für einen erfolg­rei­chen Unter­neh­mens­ver­kauf

Gene­ra­ti­ons­wechsel

Das eigene Unter­nehmen abzu­geben ist komplex und oft von vielen Emotionen begleitet, insbe­son­dere für inha­ber­ge­führte Firmen oder Fami­li­en­un­ter­nehmen.

Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Ihr Unter­nehmen profes­sio­nell, realis­tisch und erfolg­reich zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gern dabei, fordern Sie unsere kosten­lose Erst­be­ra­tung an.

1. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto besser.

Verkäufe unter Zeit­druck ergeben selten das gewünschte Ergebnis, Sie müssen Kompro­misse schließen. In Krisen­si­tua­tionen sollten Sie direkt mit den Vorbe­rei­tungen für die Due-Diligence-Prüfung beginnen.

Bei einer mittel­fris­tigen Planung, beispiel­weise inner­halb eines Jahres, können Verkaufs­un­ter­lagen sorg­fältig vorbe­reitet und gleich­zeitig finan­zi­elle Kenn­zahlen opti­miert werden. Sie können gezielt ausge­wählte Käufer­gruppen anspre­chen und können im Ideal­fall mit mehreren Inter­es­senten verhan­deln.

Möchten Sie den best­mög­li­chen Preis erzielen, sollten Sie lang­fris­tiger planen. Sie können Ihre Bilanz opti­mieren, indem Sie nicht betriebs­not­wen­diges Vermögen verkaufen, Rück­stel­lungen auflösen oder stille Reserven aufde­cken. Bestehende Verträge können geprüft und even­tuell neu verhan­delt werden.

2. Machen Sie sich über­flüssig.

Gerade bei kleinen und mitt­leren Unter­nehmen ist die Abhän­gig­keit vom Wissen und der Entschei­dungs­kom­pe­tenz der Inhaber oft sehr groß. Ein von den Inha­bern unab­hän­giges Manage­ment­team und eine gute Doku­men­ta­tion der wesent­li­chen Abläufe wird den Verkaufs­preis positiv beein­flussen.

Die Kommu­ni­ka­tion mit wich­tigen Kunden oder Liefe­ranten sollte schritt­weise abge­geben werden. Im Ideal­fall kann das Tages­ge­schäft im Unter­nehmen ohne Sie reibungslos weiter laufen.

3. Über­prüfen Sie Ihre Preis­vor­stel­lung.

Um eine realis­ti­sche Kauf­preis­vor­stel­lung zu entwi­ckeln sollten Sie Ihr Unter­nehmen bewerten lassen. Mit unserem KMU-Marktpreisrechner können Sie schnell eine erste Einschät­zung für aktuell gezahlte Kauf­preise in Ihrer Branche erhalten.

Eine profes­sio­nelle Unter­neh­mens­be­wer­tung benö­tigt mehr Daten und Aufwand, um die indi­vi­du­ellen Gege­ben­heiten Ihres Betriebes zu berück­sich­tigen. In Preis­ver­hand­lungen mit poten­ti­ellen Erwer­bern gibt Ihnen eine fundierte Unter­neh­mens­be­wer­tung die Argu­mente an die Hand, um Ihre Preis­vor­stel­lung zu unter­mauern.

Der tatsäch­liche Kauf­preis kann deut­lich nied­riger sein. Hier spielt vor allem die sinkende Nach­frage durch Exis­tenz­gründer eine Rolle.


Eine Studie von KfW Rese­arch von 2024 nennt als größte Hürde für einen geplanten Verkauf die Schwie­rig­keit, einen passenden Nach­folger zu finden. Das betrifft 75 % der unter­suchten Unter­nehmen. Die Eini­gung auf den Kauf­preis und die Zahlungs­mo­da­li­täten stellt die zweit­größte Hürde mit 30 % dar.

Aufgrund der demo­gra­fi­schen Entwick­lung schätzt die KfW, das bis 2027 jähr­lich 125.000 Unter­neh­mens­nach­folgen anstehen. Gleich­zeitig ziehen aber nur ein Viertel aller Neugründer eine Über­nahme oder Betei­li­gung in Betracht. Nur zwei Drittel aller Unter­nehmen gelang der Verkauf im geplanten Zeit­rahmen.

4. Tennen Sie Beruf­li­ches und Privates.

Bei einer Unter­neh­mens­be­wer­tung spielt die Frage der “Verzah­nung von Unter­neh­mung und Privat­sphäre” eine Rolle. Damit sind wirt­schaft­liche und buch­hal­te­ri­sche Vorgänge gemeint, die nicht klar abge­grenzt sind.

Das kann die betrieb­liche Nutzung privater Immo­bilen betreffen, die Finan­zie­rung durch private Bürg­schaften oder Fami­li­en­kre­dite, die private Nutzung von Firmen­wagen oder die Anstel­lung von Fami­li­en­mit­glie­dern in wich­tigen Funk­tionen.

5. Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor.

Jeder seröse Käufer will Ihr Unter­nehmen auf Herz und Nieren prüfen. Insbe­son­dere, wenn sie oder er auf eine Finan­zie­rung durch Banken oder andere Kapi­tal­geber ange­wiesen ist. Die soge­nannte Due-Diligence-Prüfung wird typi­scher­weise nach den ersten Verkaufs­ver­hand­lungen durch­ge­führt.

Alle wesent­li­chen Geschäfts­un­ter­lagen sollten dann digital in einem Daten­raum vorliegen. Dazu gehören Jahres­ab­schlüsse, Steu­er­un­ter­lagen, Handels­re­gis­ter­aus­züge, Gesell­schafts­ver­träge, Gerichts­ver­fahren, Berichte zu Betriebs­prü­fungen durch das Finanzamt oder die Sozi­al­ver­si­che­rung. Außerdem alle wesent­liche Verträge mit Kredit­ge­bern, Mitar­bei­tern, Kunden oder Liefe­ranten.

Idea­ler­weise steht auch eine kurz- oder mittel­friste Planung von Umsätzen, Kosten, notwen­digen Inves­ti­tionen und Marke­ting­maß­nahmen zur Verfü­gung.

Diese Unter­lagen sollten vor einer Markt­an­sprache zur Verfü­gung stehen. Ein ernst­hafter Inter­es­sent möchte nicht wochen­lang auf die Ergeb­nisse warten. Eine sorg­fältig zusam­men­ge­stellte und gut struk­tu­rierte Doku­men­ta­tion erhöht die Chancen auf einen reibungs­losen und zügigen Verkaufs­ab­schluss.

6. Hübschen Sie die Braut auf.

Was macht Ihr Unter­nehmen für einen Erwerber attrak­tiver? Betrachten Sie Ihr Unter­nehmen mit der Brille eines Käufers.

Gibt es in der Bilanz Vermö­gens­ge­gen­stände, die für die eigent­liche Geschäfts­tä­tig­keit nicht erfor­der­lich sind? Dazu gehören beispiels­weise nicht für den Unter­neh­mens­zweck genutzte Immo­bi­lien, Finanz­an­lagen und Betei­li­gungen an anderen Unter­nehmen, mögliche Ausschüt­tungen von Eigen­ka­pital oder Gewinn­vor­trägen, Bestands­über­hänge. Trennen Sie sich davon.

Gibt es stille Reserven, die durch eine Neube­wer­tung aufge­deckt werden können? Gibt es Rück­stel­lungen, die aufge­löst werden können?

Suchen Sie gezielt nach Schwach­stellen und Risiken und besei­tigen sie diese. Entspricht Ihre IT aktu­ellen Stan­dards? Gibt es Verträge, die bei einem Inha­ber­wechsel neu verhan­delt werden müssen? Ist der Inter­net­auf­tritt zeit­gemäß? Gibt es Steu­er­rück­stände? Falls nicht, bean­tragen Sie eine Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung des Finanz­amts.

Über­prüfen Sie Ihre Kosten­struktur und leiten Sie Kosten­sen­kungs­maß­nahmen ein.

Gern helfen wir Ihnen dabei. Nutzen Sie unsere kosten­lose Erst­be­ra­tung.

7. Denken Sie an nachher.

Formu­lieren Sie Ihre persön­li­chen Ziele für die Zeit nach dem Verkauf. Wollen sie sich zur Ruhe setzen oder einem neuen Projekt widmen? Welche Rolle nehmen Sie nach dem Verkauf im Unter­nehmen ein? In vielen Fällen wird im Kauf­ver­trag ein Wett­be­werbs­verbot verein­bart.

Viel­leicht wird der Käufer auch verlangen, dass Sie für eine Zeit bera­tend zur Verfü­gung stehen, um den Unter­neh­mens­über­gang zu begleiten. Wie lange möchten Sie dem Unter­nehmen zur Verfü­gung stehen? Können Sie sich mit dem Rollen­wechsel abfinden und akzep­tieren, dass Sie nicht mehr der Entscheider sind?


Nicht zuletzt vergessen Sie nicht, dass Sie auf Veräu­ße­rungs­ge­winne Steuern zahlen müssen. Sind Sie 55 Jahre oder älter, können Sie von Steu­er­ver­güns­tigen profi­tieren. Nutzen Sie unseren kosten­losen Steu­er­rechner Unter­neh­mens­ver­kauf.