Käufer finden


Ablauf des Verkaufs­pro­zesses

Diese Seite beschreibt den typi­schen, zwei­stu­figen Ablauf eines Unter­neh­mens­ver­kaufs.

Die Beauf­tra­gung einer spezia­li­sierten Unter­neh­mens­be­ra­tung kann dabei erheb­li­chen Mehr­wert schaffen. Für eine eine gut konzi­pierte Start­po­si­tion im Unter­neh­mens­ver­kauf benö­tigen Sie ein ziel­ori­en­tiertes Konzept.

1. Bestands­auf­nahme

Nach der Kontakt­auf­nahme benö­tigen wir von Ihnen einige allge­meine Daten zum Unter­nehmen, zur Branche und zum betrieb­li­chen Ergebnis. Die Über­mitt­lung dieser Daten kann pseud­onym erfolgen, eine Angabe des Unter­neh­mens­na­mens ist dabei nicht erfor­der­lich.

Wir melden uns mit einer ersten Einschät­zung der Verkaufs­fä­hig­keit und einer Spanne für den mögli­chen Verkaufs­preis.

2. Beauf­tra­gung M&A Bera­tung

Offene und verdeckte Wünsche, Bedürf­nisse und Befürch­tungen fördern oder hindern oft einen Start in den Verkaufs­pro­zess. So entwi­ckeln sich Fragen und Einstel­lungen zum ange­strebten Unter­neh­mens­ver­kauf aus der indi­vi­du­ellen Wahr­neh­mung zum eigenen Unter­nehmen.

Häufige Fragen drehen sich um die eigene Exis­tenz­si­cher­heit und das Leben nach dem Verkauf. Mate­ri­elle wie imma­te­ri­elle Werte spielen hier eine Rolle, die teils bewusst wahr­ge­nommen, teils unbe­wusst gefühlt werden. Was ist real und sichtbar, was ist gefühlt und weitest­ge­hend unsichtbar?

Bevor Sie uns beauf­tragen, klären wir in einer infor­ma­tiven Erst­be­ra­tung Ihre Erwar­tungs­hal­tung und erläu­tern die nächsten Schritte. Dabei ist es wichtig, dass Sie uns auch über Bedenken und Vorbe­halte infor­mieren, die im Unbe­kannten der Unter­neh­mens­ab­gabe liegen.

Bis hierhin entstehen Ihnen keine Kosten.

3. Vorbe­rei­tungen Unter­neh­mens­ver­kauf

Die externe Prozess­be­glei­tung hilft, Barrieren und Stol­per­steine früh­zeitig zu erkennen und den Weg in den eigent­li­chen Verkaufs­pro­zess frei zu machen.

Zu den Vorbe­rei­tungen gehört, wie die Verkaufs­fä­hig­keit oder die Nach­fol­ge­fä­hig­keit zu bewerten sind und fest­zu­stellen, was die Verkaufs­fä­hig­keit verbes­sern und damit den Verkaufs­erlös erhöhen kann. Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Verkaufs­fä­hig­keit können sein:

  • Über­prü­fung der Kosten­struktur. Einlei­tung von Maßnahmen zur Kosten­sen­kung.
  • Klärung perso­neller Frage­stel­lungen, etwa Entschei­dungen zum Perso­nal­be­darf bei anste­henden Verren­tungen.
  • Analyse des Inves­ti­ti­ons­be­darfs: Inves­ti­tionen zur Förde­rung des Verkaufs­pro­zesses unter der Prämisse, welche vor dem Verkauf notwendig und welche sinn­vol­ler­weise aufzu­schieben sind.
  • Analyse bilan­zi­eller Struk­turen. Dazu gehören beispiels­weise — die Über­prü­fung und even­tu­elle Auflö­sung von Rück­stel­lungen — die Offen­le­gung stiller Reserven durch Neube­wer­tung der Bestände — die Berei­ni­gung der Bilanz durch Über­tra­gung von Pensi­ons­rück­stel­lungen, die im Verkaufs­pro­zess eine Barriere darstellen können.
  • Über­prü­fung bestehender Verträge und even­tuell Neuver­hand­lung oder auch Kündi­gung von Verträgen.
  • Über­prü­fung der IT-Infrastruktur im Unter­nehmen.
  • Ausschöpfen von Förder­mög­lich­keiten zur Verbes­se­rung von Schwach­stellen.

Diese und weitere Frage­stel­lungen werden in einem Eingangs­work­shop mit Ihnen erör­tert. Notwen­dige Maßnahmen werden iden­ti­fi­ziert, in einem Zeit­plan erfasst und im Vorfeld des Verkaufs­pro­zesses abge­ar­beitet.

4. Unter­neh­mens­be­wer­tung

Zu einem realis­ti­schen Kauf­preis zu gelangen ist ein wesent­li­cher Teil des Bera­tungs­pro­zesses.

Dazu erfolgt zunächst die rech­ne­ri­sche Ermitt­lung des Unter­neh­mens­wertes, der nicht immer gleich­zu­setzen ist mit einem durch­setz­baren Kauf­preis. Verschie­dene Methoden der Unter­neh­mens­wert­ermitt­lung geben Aufschluss über den aktu­ellen Stand der Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens.

Die gängigste Methode für kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) ist die Ertrags­wert­me­thode entweder nach dem Stan­dard des Insti­tuts der Deut­schen Wirt­schafts­prüfer (IDW) oder nach dem Stan­dard des Arbeits­kreises der wert­ermit­telnden Berater im Hand­werk (AWH) – je nachdem, in welcher Branche Ihr Unter­nehmen zuhause ist. Für große Unter­nehmen stehen komple­xere Bewer­tungs­me­thoden wie Discounted Cash Flow (DCF) zur Verfü­gung.

Der ermit­telte Unter­neh­mens­wert bietet Ihnen die Möglich­keit einer Orien­tie­rung, in welcher Höhe der Kauf­preis Ihres Unter­neh­mens bestimmt werden kann. Zur Bezif­fe­rung des Markt­wertes spielen die Zukunfts­aus­sichten, die Wachs­tums­po­ten­ziale und das Know-How, der soge­nannte Good Will, eine große Rolle.

Der Ziel­vor­stel­lungen des Verkäu­fers bei der Kauf­preis­er­mitt­lung können Vorstel­lungen zugrunde liegen, die sich aus den Mühen der Vergan­gen­heit speisen, den Gege­ben­heiten des gegen­wär­tigen Marktes aber nicht gerecht werden, ihn nicht ausrei­chend berück­sich­tigen.

In einem gemein­samen Refle­xi­ons­pro­zess erfolgt die Erar­bei­tung einer realis­ti­schen Bestim­mung des Kauf­preis­ni­veaus, in dem Ihr Unter­nehmen Kauf­in­ter­es­senten ange­boten werden soll.

5. Erschlie­ßung Käufer­markt (Long List)

Die Suche nach einem geeig­neten Käufer speist sich aus einer Unter­su­chung des Bran­chen­um­feldes und anderer Quellen. Zur Verfü­gung stehen hier ein breites Forum aus gene­rellen Kauf­in­ter­es­senten, Inves­toren, kolle­gialen Netz­werken und Koope­ra­tionen mit Online-Unternehmensbörsen.

Poten­zi­elle Käufer werden in einer soge­nannten Long-List erfasst und analy­siert. Dabei spielen Krite­rien wie Markt­stel­lung, Finanz­kraft und stra­te­gi­sche Ausrich­tung eine Rolle. Dadurch stellen wir sicher, dass wir uns auf die aussichts­reichsten Erwerber fokus­sieren.

Die diskrete Ansprache poten­ti­eller Käufer erfolgt in dieser Phase noch ohne Detail­in­for­ma­tionen zum Unter­nehmen zu nennen.

6. Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA)

Signa­li­siert ein poten­zi­eller Käufer Inter­esse, erstellen wir eine indi­vi­du­elle Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung — auch als Non-Disclosure-Agreement (NDA) bezeichnet.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser — auch im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Um die Gewähr zu haben, dass vertrau­liche Infor­ma­tionen durch die Käufer­seite nicht miss­braucht werden und um die Offen­heit entwi­ckeln zu können, vertrau­liche Unter­neh­mens­in­for­ma­tionen auch zu kommu­ni­zieren, dient eine gut formu­lierte und recht­lich abge­si­cherte Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung.

7. Unter­neh­mens­ex­posé

Das Exposé ist das erste wesent­liche Herz­stück Ihrer Kommu­ni­ka­tion zum poten­zi­ellen Käufer und veran­schau­licht das Gesicht Ihres Unter­neh­mens. Wesent­lich ist, die beson­deren Inputs und Reize heraus­zu­stellen, die sich mit den Phan­ta­sien, Visionen und Bedürf­nissen des poten­ziell inter­es­sierten Käufers verbinden. Glei­cher­maßen wird das Exposé in einer Form aufge­baut und inhalt­lich gestaltet, dass es sich authen­tisch zeigt und der Wirk­lich­keit entspricht.

Parallel zu dem Was, den sach­li­chen Infor­ma­tionen zur Historie, zur Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­tion, zu den Mitar­bei­tenden sowie selbst­ver­ständ­lich zu den Auswer­tungen der Umsatz- und Ertrags­daten entscheidet das Wie über das posi­tive Place­ment am Markt. Um sich für Ihr Unter­nehmen zu begeis­tern, es als attraktiv wahr­zu­nehmen, werden das Beson­dere und die entwick­lungs­fä­higen Poten­ziale Ihres Unter­neh­mens heraus­ge­ar­beitet.

Eine bild­ne­ri­sche und grafi­sche Gestal­tung mit spezi­fi­schen Merk­malen wie Produkt­in­for­ma­tionen, Arbeits­räumen oder Statis­tiken vervoll­stän­digen den verkaufs­för­dernden Charakter.

Da das Exposé vertrau­lich zu behan­delnde Infor­ma­tionen enthält, wird es Inter­es­senten erst nach Unter­zeich­nung einer Vertrau­lich­keits­er­klä­rung zur Verfü­gung gestellt.

8. Auswahl Kauf­in­ter­es­senten (Short List)


Mit Erstel­lung der Short List beginnt die zweite Stufe des Verkaufs­pro­zesses.

Mithilfe des Feed­backs zum Exposé wird die Long List auf eine engere Auswahl an poten­zi­ellen Trans­ak­ti­ons­part­nern redu­ziert, mit denen Verkaufs­ver­hand­lungen geführt werden.

9. Verkaufs­ver­hand­lungen


Hat sich aus dem Prozess mehrerer Vorver­hand­lungen ein kleiner Kreis heraus­ge­bildet, der für einen weiter­füh­renden Verkaufs­pro­zess infrage kommt, finden mit den ausge­wählten Kauf­in­ter­es­senten paral­lele Verhand­lungen statt, in denen Kauf­preis­höhe, Weiter­füh­rungs­kon­zepte in der Unter­neh­mens­ent­wick­lung und Krite­rien zur Prüfung der Unter­neh­mens­un­ter­lagen (Due Dili­gence) verhan­delt werden.

Fehlende oder unge­naue Unter­lagen können zu erheb­li­chen Verzö­ge­rungen und damit zur Störung des Verhand­lungs­ab­laufes führen. Daher ist es sinn­voll, bereits vor den Verhand­lungen erfor­der­liche Unter­lagen zusammen zu stellen wie Jahres­ab­schlüsse, Doku­mente der Kosten- und Leis­tungs­rech­nung, Statis­tiken, Verträge, Umsatz- und Ertrags­pla­nungen sowie Doku­mente, die über den Status und die Struktur des Unter­neh­mens Aufschluss geben.

10. Unter­neh­mens­prü­fung (Due Dili­gence)


Eine gut aufbe­rei­tete Doku­men­ten­lage ist für den Käufer und im Weiteren auch für die finan­zie­renden Insti­tu­tionen wichtig, um Risiken einschätzen und mini­mieren zu können. Dieses Prüf­ver­fahren vor dem Abschluss eines Kauf­ver­trages oder vor der Abgabe eines Kauf-Gebotes nennt sich Due Dili­gence. Eine ausführ­liche Due Dili­gence zeigt sich als Spie­gel­bild des Unter­neh­mens und umfasst recht­liche, steu­er­liche. finanz­wirt­schaft­liche und substan­ti­elle Aspekte des Unter­neh­mens wie Art und Umfang der Perso­nal­struktur, Rahmen- und andere Verträge, Umsatz- und Ertrags­ziele.

Die Zusam­men­stel­lung dieser häufig recht umfang­rei­chen Unter­lagen ist sehr aufwändig und wird bisweilen als Pedan­terie erlebt. Hier können Span­nungen entstehen, bei denen Bera­tungs­kom­pe­tenz, Geduld und Über­zeu­gungs­stärke gefragt sind.

Letzt­end­lich ist eine voll­stän­dige Due Dili­gence auch im Inter­esse des Verkäu­fers, da der Käufer aus dieser Quelle sein Konzept erstellt, das der Finan­zie­rung des Kauf­preises durch einen oder mehrere Kredit­geber dient.

11. Kauf­ab­sichts­er­klä­rung (Letter of Intent)


Der Entschei­dung, wer als Käufer ausge­wählt ist, folgt die Erstel­lung eines Letter of Intent (LoI), also einer Absichts­er­klä­rung. Je nachdem wie umfäng­lich und klein­teilig diese formu­liert ist, bestimmt sich der weitere Verlauf der Verhand­lungen.

In der Praxis dient der Letter of Intent als Vorlage für den sich anschlie­ßenden Kauf­ver­trag. Das Wesen der Absichts­er­klä­rung ist es, dass mit seiner Unter­zeich­nung gleich­zeitig ein Exklu­siv­recht ausge­spro­chen wird, bestehende Verhand­lungen mit anderen Kauf­in­ter­es­senten werden beendet und neue Gespräche nicht mehr aufge­nommen. Es ist möglich der Absichts­er­klä­rung Scha­dens­er­satz­klau­seln einzu­fügen, um ihm den Charakter eines Vorver­trages zu geben.

12. Vertrags­ver­hand­lungen


Einen brei­teren Raum nehmen die nunmehr begin­nenden Verhand­lungen zum Kauf­ver­trag ein. Mode­ra­ti­ons­ge­schick und Empa­thie des Bera­ters zu den Inter­essen beider Vertrags­partner bestimmt den zeit­lich zügigen und erfolg­rei­chen Abschluss, an dessen Ende der Termin mit dem Notar zur Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trages steht.

13. Beur­kun­dung Kauf­ver­trag (Signing)


Mit dem Signing ist der Zeit­punkt gemeint, an dem die endgül­tigen Verkaufs­ver­träge unter­zeichnet werden und der Verkauf des Unter­neh­mens formal abge­schlossen ist.
Sobald der Vertrag unter­zeichnet ist, ist der Verkauf rechts­ver­bind­lich und das Unter­nehmen gehört offi­ziell dem Käufer. Zu diesem Zeit­punkt werden in der Regel auch Zahlungen geleistet.

Ist die Rechts­wirk­sam­keit des Vertrages an bestimmte Bedin­gungen geknüpft — beispiels­weise öffent­liche Geneh­mi­gungen — kommt ein zweiter Zeit­punkt ins Spiel: das Closing. Damit wird der Verkaufs­pro­zess abge­schlossen.

14. Unter­neh­mens­über­gabe (Post Merger Inte­gra­tion)


Für das Unter­nehmen, den Käufer und den ehema­ligen Inhaber ist es sinn­voll, einen geord­neten Über­ga­be­pro­zess zu schaffen. Hierzu zählt die Trans­for­ma­tion des Wissens, das sich über viele Jahre im Kopf des Altin­ha­bers und im Manage­ment gebildet hat und nicht ausschließ­lich in Doku­men­ta­tionen, Statis­tiken und weiteren Unter­lagen zur Verfü­gung steht.

Mit nahezu jedem Unter­neh­mens­über­gang sind Verän­de­rungen verbunden, die durch neue Ziel­vor­stel­lungen des Käufers ausge­löst werden und bestehende Unter­neh­mens­struk­turen erwei­tern, ergänzen oder auch komplett ersetzen. Das hat in starkem Maße auch Auswir­kungen auf die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter.

In vielen Fällen ist der Altin­haber des über­nom­menen Unter­neh­mens in die Inte­gra­ti­ons­phase einge­bunden.

Mehr zu Unter­neh­mens­über­gang und Post-Merger-Integration.