Wie läuft ein Unter­neh­mens­ver­kauf typi­scher­weise ab?

So funk­tio­niert der Firmen­ver­kauf

Diese Seite beschreibt den typi­schen Ablauf eines Unter­neh­mens­ver­kaufs bei kleinen und mitt­leren Unter­nehmen (KMU) bei gnm Hamburg.

Die Beauf­tra­gung einer spezia­li­sierten M&A‑Beratung kann dabei erheb­li­chen Mehr­wert schaffen. Für eine eine gut konzi­pierte Start­po­si­tion im Unter­neh­mens­ver­kauf benö­tigen Sie ein ziel­ori­en­tiertes Konzept.

Der Verkaufs­pro­zess lässt sich in vier Abschnitte einteilen:

  • Vorbe­rei­tung und Planung,
  • Vermark­tung,
  • Verhand­lung,
  • Vertrag und Über­gabe.

Vorbe­rei­tung und Planung

1. Vertrau­liche Kontakt­auf­nahme

Am einfachsten teilen Sie über unser Formular Markt­preis für KMU berechnen einige Daten zu Ihrem Unter­nehmen mit. Dabei müssen Sie weder den Namen noch Details zu Ihrem Unter­nehmen verraten.

Wir behan­deln Ihre persön­li­chen Daten immer vertrau­lich. Eine Weiter­gabe ohne Ihre ausdrück­liche Einwil­li­gung findet nicht statt. Auch unsere Website spei­chert keine persön­li­chen Daten und setzt keine Cookies. Sofern Sie frei­willig über Formu­lare Daten an uns über­mit­teln, werden diese nur intern bei gnm Hamburg gespei­chert.

Wenn Sie uns zunächst kennen­lernen möchten, nutzen Sie das Kontakt­for­mular kosten­lose Erst­be­ra­tung.

2. Kosten­lose erste M&A‑Beratung

Bevor Sie uns beauf­tragen, klären wir in einer infor­ma­tiven, kosten­losen Erst­be­ra­tung Ihre Erwar­tungs­hal­tung und erläu­tern die nächsten Schritte. Dabei ist es wichtig, dass Sie uns auch über Bedenken und Vorbe­halte infor­mieren, die im Unbe­kannten der Unter­neh­mens­ab­gabe liegen.

Offene und verdeckte Wünsche, Bedürf­nisse und Befürch­tungen fördern oder hindern oft einen Start in den Verkaufs­pro­zess. So entwi­ckeln sich Fragen und Einstel­lungen zum ange­strebten Unter­neh­mens­ver­kauf aus der indi­vi­du­ellen Wahr­neh­mung zum eigenen Unter­nehmen.

Häufige Fragen drehen sich um die eigene Exis­tenz­si­cher­heit und das Leben nach dem Verkauf. Mate­ri­elle wie imma­te­ri­elle Werte spielen hier eine Rolle, die teils bewusst wahr­ge­nommen, teils unbe­wusst gefühlt werden. Was ist real und sichtbar, was ist gefühlt und weitest­ge­hend unsichtbar?

Nach der Erst­be­ra­tung werden wir Ihnen ein indi­vi­du­elles Angebot für die weitere Beglei­tung in Verkaufs­pro­zess zusenden.

Beauf­tragen Sie uns, werden wir weitere Infor­ma­tionen für eine allge­meine Bestands­auf­nahme Ihrer Unter­neh­mens anfor­dern.

3. Eingangs­work­shop

Unsere M&A‑Beratung hilft, Barrieren und Stol­per­steine früh­zeitig zu erkennen und den Weg in den eigent­li­chen Verkaufs­pro­zess frei zu machen.

Zu den Vorbe­rei­tungen gehört, wie die Verkaufs­fä­hig­keit oder die Nach­fol­ge­fä­hig­keit zu bewerten sind und fest­zu­stellen, was die Verkaufs­fä­hig­keit verbes­sern und damit den Verkaufs­erlös erhöhen kann.

Diese und weitere Frage­stel­lungen werden in einem Eingangs­work­shop mit Ihnen erör­tert. Notwen­dige Maßnahmen werden iden­ti­fi­ziert, in einem Zeit­plan erfasst und vor der Beginn der Vermark­tung abge­ar­beitet.

Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Verkaufs­fä­hig­keit können sein:

  • Über­prü­fung der Kosten­struktur. Einlei­tung von Maßnahmen zur Kosten­sen­kung.
  • Klärung perso­neller Frage­stel­lungen, etwa Entschei­dungen zum Perso­nal­be­darf bei anste­henden Verren­tungen.
  • Analyse des Inves­ti­ti­ons­be­darfs: Inves­ti­tionen zur Förde­rung des Verkaufs­pro­zesses unter der Prämisse, welche vor dem Verkauf notwendig und welche sinn­vol­ler­weise aufzu­schieben sind.
  • Analyse bilan­zi­eller Struk­turen. Dazu gehören beispiels­weise — die Über­prü­fung und even­tu­elle Auflö­sung von Rück­stel­lungen — die Offen­le­gung stiller Reserven durch Neube­wer­tung der Bestände — die Berei­ni­gung der Bilanz durch Über­tra­gung von Pensi­ons­rück­stel­lungen, die im Verkaufs­pro­zess eine Barriere darstellen können.
  • Über­prü­fung bestehender Verträge und even­tuell Neuver­hand­lung oder auch Kündi­gung von Verträgen.
  • Über­prü­fung der IT-Infrastruktur im Unter­nehmen.
  • Ausschöpfen von Förder­mög­lich­keiten zur Verbes­se­rung von Schwach­stellen.

4. Unter­neh­mens­be­wer­tung

Zu einem realis­ti­schen Kauf­preis zu gelangen ist ein wesent­li­cher Teil des Bera­tungs­pro­zesses.

Dazu erfolgt zunächst die rech­ne­ri­sche Ermitt­lung des Unter­neh­mens­wertes, der nicht immer gleich­zu­setzen ist mit einem durch­setz­baren Kauf­preis. Verschie­dene Methoden der Unter­neh­mens­wert­ermitt­lung geben Aufschluss über den aktu­ellen Stand der Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens.

Die gängigste Methode für kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) ist die modi­fi­zierte Ertrags­wert­me­thode. Die in Deutsch­land gängigen Stan­dards dazu werden heraus­ge­geben vom Institut der Deut­schen Wirt­schafts­prüfer (IDW), dem Fach­be­reich Betriebs­wirt­schaft im Bundes­ver­band Sach­ver­stän­dige (BVS) und dem Arbeits­kreis der wert­ermit­telnden Berater im Hand­werk (AWH).

Der ermit­telte Unter­neh­mens­wert dient zur Orien­tie­rung, welcher Kauf­preis für Ihr Unter­neh­mens verlangt werden kann. In Verkaufs­ver­hand­lungen können Sie Ihre Vorstel­lungen damit fundiert begründen. Kauf­in­ter­es­senten können die Bewer­tung als Hilfe bei der Aufnahme von Krediten für den Unter­neh­mens­er­werb verwenden.

Bei der Bezif­fe­rung des Markt­wertes spielen aber auch die Zukunfts­aus­sichten, die Wachs­tums­po­ten­ziale und das Know-How eine große Rolle.

Der Ziel­vor­stel­lungen des Verkäu­fers bei der Kauf­preis­er­mitt­lung können Vorstel­lungen zugrunde liegen, die sich aus den Mühen der Vergan­gen­heit speisen, den Gege­ben­heiten des gegen­wär­tigen Marktes aber nicht gerecht werden, ihn nicht ausrei­chend berück­sich­tigen.

In einem gemein­samen Refle­xi­ons­pro­zess legen wir einen realis­ti­schen Ange­bots­preis fest.

Vermark­tung

5. Käufer­an­sprache

Bei der Markt­er­schlie­ßung unter­su­chen unter­su­chen wir zunächst das Bran­chen­um­feld geeig­neten Käufern. Außerdem stehen uns Kontakte zu Inves­toren und kolle­gialen Netz­werken zur Verfü­gung.

Die diskrete, aktive Ansprache poten­ti­eller Käufer erfolgt in dieser Phase mit einem Teaser (einer Kurz­schrei­bung Ihres Unter­neh­mens), noch ohne Detail­in­for­ma­tionen zu nennen.

Poten­ti­elle Käufer lassen sich in vier Gruppen einteilen:

  • Manage­ment oder Mitar­beiter des Unter­neh­mens, diese Verkäufe werden Management-Buy-Out (MBO) genannt.
  • Exis­tenz­gründer oder externe Führungs­kräfte, in diesem Fall spricht man von einem Management-Buy-In (MBI).
  • Beson­ders inter­es­sant sind stra­te­gi­sche Inves­toren. Das können Wett­be­werber, Liefe­ranten oder im B2B-Umfeld auch Kunden sein, die an Know-How, Lage oder Produkten des Unter­neh­mens inter­es­siert sind. In der Regel sind stra­te­gi­sche Inves­toren aufgrund von Syner­gie­ef­fekten bereit, einen höheren Preis zu zahlen als andere Käufer­gruppen.
  • Finanz­in­ves­toren verfügen über Eigen­ka­pital, das sie gewinn­brin­gend in Wachs­tums­bran­chen oder junge Unter­nehmen inves­tieren. Das Ziel ist der spätere Weiter­ver­kauf, nachdem das Unter­nehmen expan­diert ist.

Daneben erfolgt auch eine passive Ansprache durch Koope­ra­tionen mit Online-Unternehmensbörsen.

Poten­zi­elle Käufer werden in einer soge­nannten Long-List erfasst und analy­siert. Dabei spielen Krite­rien wie Markt­stel­lung, Finanz­kraft und stra­te­gi­sche Ausrich­tung eine Rolle. Dadurch stellen wir sicher, dass wir uns auf die aussichts­reichsten Erwerber fokus­sieren.

6. Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung

Signa­li­siert ein poten­zi­eller Käufer Inter­esse, erstellen wir eine indi­vi­du­elle Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung — auch als Non-Disclosure-Agreement (NDA) bezeichnet.

Eine gut formu­lierte und recht­lich abge­si­cherte Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung gibt die Gewähr zu haben, dass vertrau­liche Infor­ma­tionen durch die Käufer­seite nicht miss­braucht werden und erlaubt Offen­heit in der Kommu­ni­ka­tion.

7. Unter­neh­mens­ex­posé

Das Exposé ist das zentrale Element Ihrer Kommu­ni­ka­tion zum poten­zi­ellen Käufer und gibt einen umfas­senden Einblick in Struktur, finan­zi­elle Ergeb­nisse und Zukunfts­aus­sichten Ihres Unter­neh­mens.

Da das Exposé vertrau­lich zu behan­delnde Infor­ma­tionen enthält, wird es Inter­es­senten erst nach Unter­zeich­nung der Vertrau­lich­keits­er­klä­rung zur Verfü­gung gestellt.

Wesent­lich ist, die beson­deren Inputs und Reize heraus­zu­stellen, die sich mit den Phan­ta­sien, Visionen und Bedürf­nissen des poten­ziell inter­es­sierten Käufers verbinden. Wobei es ein in Form und Inhalt authen­ti­sches Bild des Unter­neh­mens zeichnet.

Parallel zu dem Was, den sach­li­chen Infor­ma­tionen zur Historie, zur Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­tion, zu den Mitar­bei­tenden sowie selbst­ver­ständ­lich zu den Auswer­tungen der Umsatz- und Ertrags­daten entscheidet das Wie über das posi­tive Place­ment am Markt.

Um sich für Ihr Unter­nehmen zu begeis­tern, es als attraktiv wahr­zu­nehmen, werden das Beson­dere und die zukunfts­fä­higen Poten­ziale Ihres Unter­neh­mens heraus­ge­ar­beitet.

8. Auswahl Kauf­in­ter­es­senten


Aufgrund des Feed­backs zum Exposé wird die Long List auf eine engere Auswahl an poten­zi­ellen Trans­ak­ti­ons­part­nern redu­ziert, mit denen Verkaufs­ver­hand­lungen geführt werden.

Diese Short List wird prio­ri­siert und leitet die Verhand­lungs­phase ein.

Verhand­lung

9. Verkaufs­ver­hand­lungen

Hat sich bei Vorver­hand­lungen heraus­ge­stellt, dass mehrere Käufer in Frage kommen, finden mit den ausge­wählten Kauf­in­ter­es­senten paral­lele Verhand­lungen statt, in denen Kauf­preis­höhe, Weiter­füh­rungs­kon­zepte in der Unter­neh­mens­ent­wick­lung und Krite­rien zur Prüfung der Unter­neh­mens­un­ter­lagen (Due Dili­gence) verhan­delt werden.

Fehlende oder unge­naue Unter­lagen können zu erheb­li­chen Verzö­ge­rungen und damit zur Störung des Verhand­lungs­ab­laufes führen. Daher ist es sinn­voll, bereits vor den Verhand­lungen erfor­der­liche Unter­lagen zusammen zu stellen wie Jahres­ab­schlüsse, Doku­mente der Kosten- und Leis­tungs­rech­nung, Statis­tiken, Verträge, Umsatz- und Ertrags­pla­nungen sowie Doku­mente, die über den Status und die Struktur des Unter­neh­mens Aufschluss geben.

10. Unter­neh­mens­prü­fung

Eine gut aufbe­rei­tete Doku­men­ten­lage ist für den Käufer und im Weiteren auch für die finan­zie­renden Insti­tu­tionen wichtig, um Risiken einschätzen und mini­mieren zu können. Dieses Prüf­ver­fahren vor dem Abschluss eines Kauf­ver­trages oder vor der Abgabe eines Kauf-Gebotes nennt sich Due Dili­gence.

Eine ausführ­liche Due Dili­gence zeigt sich als Spie­gel­bild des Unter­neh­mens und umfasst recht­liche, steu­er­liche. finanz­wirt­schaft­liche und substan­ti­elle Aspekte des Unter­neh­mens wie Art und Umfang der Perso­nal­struktur, Rahmen- und andere Verträge, Umsatz- und Ertrags­ziele.

Die Zusam­men­stel­lung dieser häufig recht umfang­rei­chen Unter­lagen ist sehr aufwändig und wird bisweilen als Pedan­terie erlebt. Hier können Span­nungen entstehen, bei denen Bera­tungs­kom­pe­tenz, Geduld und Über­zeu­gungs­stärke gefragt sind.

Letzt­end­lich ist die Voll­stän­dig­keit der Unter­lagen auch in Ihrem Inter­esse, da sie Ihre Haftungs­ri­siken nach dem Verkauf begrenzen.

11. Kauf­ab­sichts­er­klä­rung

Der Entschei­dung, wer als Käufer ausge­wählt ist, folgt die Erstel­lung eines Letter of Intent (LoI), also einer Absichts­er­klä­rung. Je nachdem wie umfäng­lich und klein­teilig diese formu­liert ist, bestimmt sich der weitere Verlauf der Verhand­lungen.

In der Praxis dient der Letter of Intent als Vorlage für den sich anschlie­ßenden Kauf­ver­trag.

Das Wesen der Absichts­er­klä­rung ist es, dass mit seiner Unter­zeich­nung gleich­zeitig ein Exklu­siv­recht ausge­spro­chen wird, bestehende Verhand­lungen mit anderen Kauf­in­ter­es­senten werden beendet und neue Gespräche nicht mehr aufge­nommen. Es ist möglich der Absichts­er­klä­rung Scha­dens­er­satz­klau­seln einzu­fügen, um ihm den Charakter eines Vorver­trages zu geben.

12. Vertrags­ver­hand­lungen


Einen brei­teren Raum nehmen die nunmehr begin­nenden Verhand­lungen zum Kauf­ver­trag ein.

Mode­ra­ti­ons­ge­schick und Empa­thie des Bera­ters zu den Inter­essen beider Vertrags­partner bestimmt den zeit­lich zügigen und erfolg­rei­chen Abschluss, an dessen Ende der Termin mit dem Notar zur Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trages steht.

Vertrag und Über­gabe

13. Beur­kun­dung Kauf­ver­trag


Mit dem Signing ist der Zeit­punkt gemeint, an dem die endgül­tigen Verkaufs­ver­träge unter­zeichnet werden und der Verkauf des Unter­neh­mens formal abge­schlossen ist.
Sobald der Vertrag unter­zeichnet ist, ist der Verkauf rechts­ver­bind­lich und das Unter­nehmen gehört offi­ziell dem Käufer. Zu diesem Zeit­punkt werden in der Regel auch Zahlungen geleistet.

Ist die Rechts­wirk­sam­keit des Vertrages an bestimmte Bedin­gungen geknüpft — beispiels­weise öffent­liche Geneh­mi­gungen — kommt ein zweiter Zeit­punkt ins Spiel: das Closing. Damit wird der Verkaufs­pro­zess abge­schlossen.

14. Unter­neh­mens­über­gabe


Für das Unter­nehmen, den Käufer und den ehema­ligen Inhaber ist es sinn­voll, einen geord­neten Über­ga­be­pro­zess zu schaffen — die Post-Merger-Integration. In vielen Fällen ist der Altin­haber des über­nom­menen Unter­neh­mens in die Inte­gra­ti­ons­phase einge­bunden.

Hierzu zählt das Know-How, das sich über viele Jahre im Kopf des Altin­ha­bers und im Manage­ment gebildet hat und nicht ausschließ­lich in Doku­men­ta­tionen, Statis­tiken und weiteren Unter­lagen zur Verfü­gung steht.

Mit nahezu jedem Unter­neh­mens­über­gang sind Verän­de­rungen verbunden, die durch neue Ziel­vor­stel­lungen des Käufers ausge­löst werden und bestehende Unter­neh­mens­struk­turen erwei­tern, ergänzen oder auch komplett ersetzen. Das hat in starkem Maße auch Auswir­kungen auf die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter.

Mehr zu Unter­neh­mens­über­gang und Post-Merger-Integration.